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Motivationsschreiben, Bewerbungsanschreiben oder beides?

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  Motivationsschreiben werden im Bewerbungsprozess oft verlangt, wenn es zum Beispiel um einen Studienplatz, die Stelle in einem Forschungs- oder Förderprojekt, um eine universitäre Weiterbildung oder um ein Stipendium geht. Dort ersetzt es dann in der Regel das Bewerbungsanschreiben. Bei Ausschreibungen für normale Arbeitsstellen, Ausbildungsplätze oder Praktika genügt meist das übliche Bewerbungsanschreiben; ein zusätzliches Motivationsschreiben kann aber freiwillig beigefügt werden und verleiht der Bewerbung mehr Beachtung und Tiefe. Ist lediglich ein Motivationsschreiben gefragt, bildet es die erste Seite der Bewerbung. Wird es ergänzend hinzugefügt, steht es an dritter Stelle - hinter dem Lebenslauf. Doch wie unterscheiden sich Motivations- und Bewerbungsanschreiben? Grundsätzlich ist das Motivationsschreiben sehr viel persönlicher gehalten. Nicht so sehr die Qualifikationen, sondern der innere Antrieb und die eigenen Beweggründe stehen im Vordergrund und werden ausführlich erlä

Wartezeiten sinnvoll überbrücken

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  Leider müssen Geflüchtete oft länger auf einen Sprachkurs warten oder es entstehen große Pausen zwischen zwei Kursen. In diesen Zeiten fehlt Struktur, manche klagen über Langeweile, bereits erworbene Sprachkenntnisse gehen teilweise wieder verloren. Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken. Weil ausreichende Sprachkenntnisse für eine gelungene Integration mit an erster Stelle stehen, kann man eine Vielzahl von Angeboten nutzen, seine Kommunikationsfähigkeit auch außerhalb der offiziellen Sprachkurse zu verbessern. Hier bietet sich zum Beispiel das vhs-Lernportal an. In den sozialen Netzwerken finden sich unzählige kostenlose Kurse, zudem gibt es entsprechende Lern-Apps. Auch Filme und Radiosendungen können dazu beitragen, das Hörverständnis zu verbessern. Gemeinsame Freizeitaktivitäten mit Muttersprachlern, zum Beispiel in Sportvereinen oder in einem Ehrenamt, helfen ebenfalls beim Erlernen der neuen Sprache. Falls schon ausreichende Gru

Alleinerziehend - welcher Job passt?

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Alleinerziehende Mütter und Väter mit Migrationshintergrund haben es bei der Jobsuche oft besonders schwer. Neben häufigen Sprachschwierigkeiten und Unkenntnis des deutschen Arbeitsmarktes sind auch Alltagsorganisation und Flexibilität eine große Herausforderung. Arbeit, Haushalt und Kinderbetreuung müssen unter einen Hut gebracht werden. Das ist nicht immer einfach und mit vielen Stellenangeboten nicht vereinbar. Ob bei Bürgergeldbezug Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet werden muss, bestimmen verschiedene Regularien. Mitentscheidend ist das Alter der Kinder, und ob deren Betreuung gesichert ist. Dabei helfen zum Beispiel das Jobcenter oder das Jugendamt. Häufig stellen sich alleinerziehende Migrantinnen und Migranten eine Arbeit im Lebensmittelhandel, in der Produktion, der Pflege oder in der Gastronomie vor. Doch dort beginnen die Arbeitszeiten oft noch vor Kindergarten- oder Schulanfang, dauern bis spätabends oder umfassen das Wochenende. Auch wenn viele Unternehmen mittlerweile

Aufhebungsvertrag

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  Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten. Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln. Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Folgen

Initiativbewerbung

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  Bei der Initiativbewerbung gibt es eine große Besonderheit: Es gibt kein entsprechendes Stellenangebot. Somit kann man auch nicht konkret auf ein bestimmtes Anforderungsprofil eingehen. Bewerberinnen und Bewerber müssen also selbst aktiv werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich genau überlegt, welche Aufgaben man im Betrieb übernehmen könnte. Dazu muss man seine eigenen Fähigkeiten sehr gut kennen und sich vor allem mit dem Unternehmen beschäftigen. In welchem Bereich könnte man eine wertvolle Unterstützung sein? Nach einer ausführlichen Recherche zum Unternehmen kann man dann ein Profil erstellen und seine zukünftige Mitarbeit anbieten. Was sollte man bei einer Initiativbewerbung beachten? Auch hier gilt, dass es immer gut ist, sein Anschreiben an die richtige Ansprechpartnerin oder an den zuständigen Ansprechpartner zu richten. Zudem muss man ein feines Gespür für die Belange des Unternehmens entwickeln und entsprechend darauf eingehen. In größeren Firmen ist die Wahrschein

Zuverdienst und Bürgergeld

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  Wer Bürgergeld erhält, darf sich etwas dazuverdienen. Das bringt nicht nur mehr Einnahmen in die Haushaltskasse – nicht selten bietet ein Mini- oder Nebenjob die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Gastronomie, Reinigung und Handel sind Branchen, in denen sich diese Gelegenheiten oft bieten. Geflüchtete, die zur Jobbegleiterin kommen, sind sich häufig unsicher, was ihnen bleibt, wenn sie ihre Bezüge mit einem Zuverdienst aufbessern. Grundsätzlich gilt: Die ersten verdienten 100,00 Euro bleiben immer anrechnungsfrei. Sie mindern das Bürgergeld nicht. Danach gibt es verschiedene Staffelungen. Bis zu einem Einkommensbereich von 100,00 bis 520,00 Euro (das ist die neue Minijob-Grenze) dürfen Empfänger weitere 20 Prozent behalten, ohne dass diese angerechnet werden. Im Bereich von 520,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro sind es dann schon 30 Prozent (das sind also zehn Prozent mehr, als es noch bei ALG II) waren. Bei einer Spanne von mehr als 1.000,00 bis zu 1.200,00 Euro (1.500,00 Euro in Beda

Arbeitspausen

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  Wer arbeitet, braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht. Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen. In vielen Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen Anspr