Stellenprofil und Mitarbeiterprofil



Idealerweise beschreibt eine Stellenanzeige sehr genau, welche Aufgaben künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen erwarten. Gleichzeitig werden diejenigen Qualifikationen und Eigenschaften genannt, die sich das Unternehmen bei der Besetzung der Stelle wünscht. Diese beiden Bereiche nennt man Stellenprofil und Mitarbeiterprofil. Je mehr Mühe sich das Unternehmen mit einer exakten Beschreibung gibt, desto größer ist die Chance, passgenaue Bewerbungen zu erhalten. Zu starke Einschränkungen können Interessentinnen und Interessenten aber auch abschrecken.

Neben der Berufsbezeichnung findet sich im Stellenprofil nicht nur die Beschreibung der Hauptaufgabe, sondern meist noch eine ganze Reihe weiterer Tätigkeiten und Pflichten, die zum Aufgabengebiet gehören.

Im Mitarbeiterprofil geht es vor allem um die Qualifikationen und Eigenschaften, über die künftige Mitarbeitende verfügen sollen. Zu den Qualifikationen zählen dabei z.B. Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, absolvierte Weiterbildungen, EDV- und Sprachkenntnisse, der Führerschein oder entsprechende Berufserfahrung.

Je nach Berufsbild sind im Mitarbeiterprofil auch ganz bestimmte Eigenschaften gefragt. Motivation, Flexibilität, Teamfähigkeit und Lernbereitschaft gehören fast immer dazu. Spezieller wird es, wenn es z.B. um eine hohe Mobilitätsbereitschaft, Führungsqualitäten oder ein besonderes Kommunikationstalent geht.

Mit einer sorgfältig formulierten Stellenanzeige versuchen Unternehmen also schon zu Beginn des Auswahlprozesses, Bewerberinnen und Bewerber möglichst gezielt anzusprechen. Dies erleichtert auch allen Interessierten bereits im Vorfeld einen genauen Abgleich mit ihrem Profil.

Bei mehreren geeigneten Bewerbern entscheidet im Vorstellungsgespräch letztendlich meist gegenseitige Sympathie. Wenn Vorstellungen, Qualifikationen und Erwartungen gut zusammenpassen, spricht man dann im besten Fall von einem „Match“.

Wer unsicher ist, ob er die nötigen Voraussetzungen für eine bestimmte Stelle grundsätzlich erfüllt und sich darauf bewerben soll, findet jederzeit Hilfe bei seiner Jobbegleiterin oder seinem Jobbegleiter.

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