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Es werden Posts vom Januar, 2023 angezeigt.

Neuer Job – neue Fragen

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Manchmal geht es sehr schnell, manchmal dauert es etwas länger: Endlich ist er da, der neue Job. Die meisten der TeilnehmerInnen in unserem Projekt sind überglücklich, eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Meist ist dies verbunden mit Unabhängigkeit vom Jobcenter, einer Zukunftsperspektive, einem geregelten Tagesablauf, besserer Integration, Stolz und mehr Selbstwertgefühl. Die Zusammenarbeit und die Mühe haben sich gelohnt. Doch mit der Arbeitsaufnahme taucht oft auch eine ganze Reihe von Fragen auf. Jetzt geht es nicht mehr um Stellensuche, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, sondern um Lohnabrechnung, Überstunden oder auch Missverständnisse und Konflikte am Arbeitsplatz. Hier ist es gut zu wissen, dass die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn weiterhin für Sie da sind. So können sich unsere TeilnehmerInnen noch rund sechs Monate nach dem Berufsstart an uns wenden, wenn es Fragen und Probleme rund um das Thema Job gibt. Und sollte es mit der neuen

Neu in 2023: Es gibt jetzt Bürgergeld

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  Der neue Name für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist schon lange im Gespräch. Seit Jahresbeginn ist es nun soweit: Berechtigte haben ab sofort mehr Geld auf dem Konto: Um die 50,00 Euro beträgt die Erhöhung der Regelsätze im Schnitt für Erwachsene. Damit soll hilfebedürftigen Personen etwas mehr finanzielle Sicherheit gegeben werden. Im Zusammenhang mit der jetzt umgesetzten Reform ist bei den Leistungsbeziehenden eine Reihe von Fragen aufgetaucht. Dies ist z.B. der Fall, weil noch nicht alle Schreiben und Formulare der Jobcenter entsprechend angepasst sind. Oft werden noch die alten Begriffe verwendet. Auch bei der Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung gibt es immer wieder Unklarheiten. Verschiedene Neuerungen, die u.a. in Zusammenhang mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung stehen, müssen erst noch kommuniziert werden. Manche davon werden erst Mitte des Jahres wirksam. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar kann die finanzielle Unterstützung wieder in Teilen gekürz

Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

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Seit dem 31.12.2022 gilt das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für Menschen, die seit dem 31.10.2017 oder länger (mindestens jedoch seit 5 Jahren) ohne längere Unterbrechung, geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland leben. Voraussetzung, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten ist unter anderem, nicht straffällig gewesen zu sein und sich zur deutschen Verfassung zu bekennen. Jugendliche bis 27 Jahre, können bereits nach drei Jahren Aufenthalt das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man durch das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Diese 18 Monate soll Menschen die Chance und Zeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Das heißt, dass diese Zeit besonders dafür genutzt werden soll, sich gute Deutschsprachkenntnisse anzueignen, Arbeit zu finden und sich um den Erhalt eines Identitätsnachweises zu kümmern. Die A