Neu in 2023: Es gibt jetzt Bürgergeld

 


Der neue Name für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist schon lange im Gespräch. Seit Jahresbeginn ist es nun soweit: Berechtigte haben ab sofort mehr Geld auf dem Konto: Um die 50,00 Euro beträgt die Erhöhung der Regelsätze im Schnitt für Erwachsene. Damit soll hilfebedürftigen Personen etwas mehr finanzielle Sicherheit gegeben werden.

Im Zusammenhang mit der jetzt umgesetzten Reform ist bei den Leistungsbeziehenden eine Reihe von Fragen aufgetaucht. Dies ist z.B. der Fall, weil noch nicht alle Schreiben und Formulare der Jobcenter entsprechend angepasst sind. Oft werden noch die alten Begriffe verwendet. Auch bei der Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung gibt es immer wieder Unklarheiten. Verschiedene Neuerungen, die u.a. in Zusammenhang mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung stehen, müssen erst noch kommuniziert werden. Manche davon werden erst Mitte des Jahres wirksam.

Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar kann die finanzielle Unterstützung wieder in Teilen gekürzt werden, wenn EmpfängerInnen ihre Pflichten gegenüber dem Jobcenter verletzen. 

Wie sich die Zusammenarbeit der Kundinnen und Kunden mit der Behörde in Zukunft gestalten soll und wie die Neuerungen im Detail aussehen, hat die Bundesagentur für Arbeit in einer Übersicht zur Einführung des Bürgergeldes auf ihrer Website hier zusammengefasst. Hilfe bei offenen Fragen zum Thema finden sie aber jederzeit auch bei Ihrer Jobbegleiterin oder Ihrem Jobbegleiter.

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