Neu in 2023: Es gibt jetzt Bürgergeld
Der neue Name
für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist schon lange im Gespräch. Seit
Jahresbeginn ist es nun soweit: Berechtigte haben ab sofort mehr Geld auf dem
Konto: Um die 50,00 Euro beträgt die Erhöhung der Regelsätze im Schnitt für
Erwachsene. Damit soll hilfebedürftigen Personen etwas mehr finanzielle
Sicherheit gegeben werden.
Im
Zusammenhang mit der jetzt umgesetzten Reform ist bei den Leistungsbeziehenden eine
Reihe von Fragen aufgetaucht. Dies ist z.B. der Fall, weil noch nicht alle
Schreiben und Formulare der Jobcenter entsprechend angepasst sind. Oft werden
noch die alten Begriffe verwendet. Auch bei der Übernahme der Kosten für
Wohnung und Heizung gibt es immer wieder Unklarheiten. Verschiedene Neuerungen,
die u.a. in Zusammenhang mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung stehen,
müssen erst noch kommuniziert werden. Manche davon werden erst Mitte des Jahres
wirksam.
Wichtig zu
wissen: Seit dem 1. Januar kann die finanzielle Unterstützung wieder in Teilen
gekürzt werden, wenn EmpfängerInnen ihre Pflichten gegenüber dem Jobcenter
verletzen.
Wie sich die
Zusammenarbeit der Kundinnen und Kunden mit der Behörde in Zukunft gestalten
soll und wie die Neuerungen im Detail aussehen, hat die Bundesagentur für
Arbeit in einer Übersicht zur Einführung des Bürgergeldes auf ihrer Website hier zusammengefasst. Hilfe bei offenen Fragen zum Thema
finden sie aber jederzeit auch bei Ihrer Jobbegleiterin oder Ihrem
Jobbegleiter.
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