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Es werden Posts vom Dezember, 2022 angezeigt.

Kleine Pause und ein paar Worte zum Jahreswechsel

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  Auch Jobbegleiterinnen brauchen mal Urlaub – deshalb verabschieden wir uns für ein paar Tage und sind dann ab Montag, den 09. Januar (Marktredwitz/Wunsiedel 10. Januar), wieder an unseren Standorten erreichbar. Für unsere TeilnehmerInnen und uns war es ein bewegendes Jahr: Wir konnten uns gemeinsam über viele Fortschritte und Erfolge freuen, haben auch den einen oder anderen kleinen Rückschlag verkraftet, aber vor allem beschlossen, gemeinsam positiv in die Zukunft zu blicken. Mit allen Beteiligten, besonders auch mit unseren Netzwerkpartnern, war es eine vertrauensvolle, gewinnbringende Zusammenarbeit, die wir auch in 2023 konstruktiv fortsetzen wollen. Für unsere TeilnehmerInnen hat das kommende Jahr wieder einige Neuerungen parat. Als Beispiele seien nur das neue Chancenaufenthaltsrecht, die Einführung des Bürgergeldes, erleichterter Zugang zu Integrationskursen oder Neuregelungen zu Wohngeld und Urlaub genannt. Wie gewohnt, werden wir an dieser Stelle wieder nützliche Informati

Wintergrüße

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Wir danken für die sehr gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen eine friedliche und erholsame Winterzeit!

Was will ich verdienen?

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Oft findet sich dieser Satz in einer Stellenanzeige: „Bitte nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung“. Nicht nur für Geflüchtete ist das eine schwierige Frage. Soll man sie überhaupt schon im Anschreiben beantworten? Und wie kommt man zu einem Ergebnis? Grundsätzlich wird von Personalfachleuten dazu geraten, sich schon im Zuge der Bewerbung dazu Gedanken zu machen und spätestens im Vorstellungsgespräch eine Antwort parat zu haben. Relativ einfach ist es, wenn man über keinerlei Ausbildung und relevante Berufserfahrung verfügt. Denn dann steigt man in der Regel als HelferIn  – meist zum aktuellen Mindestlohn – ein. Das heißt aber nicht, dass dieser im Lauf der Zeit nicht gesteigert werden kann. Manchmal lässt sich auch nach bestandener Probezeit über eine kleine Gehaltsanpassung reden. Gehört der Arbeitgeber einer Tarifpartei an oder hat er einen eigenen Haustarif, bieten die Tabellen dazu entsprechende Anhaltspunkte. Hier spielen z.B. Art der Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung

Ortsabwesenheit (OAW)

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Was ist zu beachten, wenn Sie Geld (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen und z.B. verreisen und Ihren aktuellen Wohnort für eine gewisse Zeit verlassen wollen? Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, vor dem Verlassen Ihres Wohnorts darüber informieren und mitteilen, wie lange Sie nicht da sein werden. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur müssen Ihre Ortsabwesenheit erst genehmigen, bevor Sie verreisen können. Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, werden Sie auch während Ihrer Ortsabwesenheit Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie pro Jahr insgesamt Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit haben. Feiertage und Wochenenden werden dabei mitgezählt. Wenn Sie in einem Jahr länger als 21 Tage ortsabwesend sein möchten oder müssen, so erhalten Sie bei weiterer Ortsabwesenheit kein Geld mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Die Absprache I