Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten. Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln. Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Folgen
Wenn Sie wissen, dass Sie bald arbeitslos werden oder bereits arbeitslos sind, so sollten Sie sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden. Haben Sie zum Beispiel einen befristeten Arbeitsvertrag und wissen, wie lange dieser noch läuft, ist es wichtig, sich mindestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrags bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden. Wenn Sie nach Beendigung des Arbeitsvertrags noch keine neue Arbeit gefunden haben, dann sollten Sie sich arbeitslos melden und bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Weitere Informationen zu dem Thema arbeitslos und Arbeit finden, finden Sie hier .
Manchmal geht es sehr schnell, manchmal dauert es etwas länger: Endlich ist er da, der neue Job. Die meisten der TeilnehmerInnen in unserem Projekt sind überglücklich, eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Meist ist dies verbunden mit Unabhängigkeit vom Jobcenter, einer Zukunftsperspektive, einem geregelten Tagesablauf, besserer Integration, Stolz und mehr Selbstwertgefühl. Die Zusammenarbeit und die Mühe haben sich gelohnt. Doch mit der Arbeitsaufnahme taucht oft auch eine ganze Reihe von Fragen auf. Jetzt geht es nicht mehr um Stellensuche, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, sondern um Lohnabrechnung, Überstunden oder auch Missverständnisse und Konflikte am Arbeitsplatz. Hier ist es gut zu wissen, dass die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn weiterhin für Sie da sind. So können sich unsere TeilnehmerInnen noch rund sechs Monate nach dem Berufsstart an uns wenden, wenn es Fragen und Probleme rund um das Thema Job gibt. Und sollte es mit der neuen
Kommentare
Kommentar veröffentlichen