Was ist zu beachten, wenn Sie Geld (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen und z.B. verreisen und Ihren aktuellen Wohnort für eine gewisse Zeit verlassen wollen? Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, vor dem Verlassen Ihres Wohnorts darüber informieren und mitteilen, wie lange Sie nicht da sein werden. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur müssen Ihre Ortsabwesenheit erst genehmigen, bevor Sie verreisen können. Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, werden Sie auch während Ihrer Ortsabwesenheit Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie pro Jahr insgesamt Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit haben. Feiertage und Wochenenden werden dabei mitgezählt. Wenn Sie in einem Jahr länger als 21 Tage ortsabwesend sein möchten oder müssen, so erhalten Sie bei weiterer Ortsabwesenheit kein Geld mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Die Absprache I...
Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten. Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln. Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Fol...
Sie haben mehrere Bewerbung verschickt und sind auf der Suche nach Arbeit? Jetzt ist es wichtig, dass Sie am besten täglich nachschauen, ob Sie eine Antwort E-Mail von zum Beispiel der Firma, bei der Sie sich beworben haben, erhalten haben. Auch sollten Sie in dieser Bewerbungsphase telefonisch gut erreichbar sein oder gegebenenfalls rasch zurückrufen. Denn: warten Sie zu lange mit der Rückmeldung, oder sind Sie gar nicht erreichbar, so können Sie auch nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
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