Aufhebungsvertrag

 


Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten.

Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln.

Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Folgen haben kann. So finden zum Beispiel Regelungen zu Mutterschutz oder Schwerbehinderung keine Anwendung. Auch die Frage offener Urlaubstage muss geklärt werden. Im schlimmsten Fall droht eine Sperre bei Bürger- und Arbeitslosengeld. Es kann dann heißen, dass man die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat. Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag muss immer schriftlich vorliegen und man sollte sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen.

Wenn es zum Angebot eines Aufhebungsvertrages kommt kann es also ratsam sein, vor der Unterschrift mit Jobcenter oder Arbeitsagentur zu sprechen und sich umfassend über die Folgen zu informieren. Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter unterstützen Sie gerne dabei.

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