Aufhebungsvertrag
Ein
Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines
Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und
ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der
Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders
Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein
solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen
Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu
bitten.
Grundsätzlich
gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise
endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die
reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung
vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch
eine finanzielle Abfindung aushandeln.
Bevor man
aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative
Folgen haben kann. So finden zum Beispiel Regelungen zu Mutterschutz oder
Schwerbehinderung keine Anwendung. Auch die Frage offener Urlaubstage muss
geklärt werden. Im schlimmsten Fall droht eine Sperre bei Bürger- und
Arbeitslosengeld. Es kann dann heißen, dass man die Arbeitslosigkeit selbst
herbeigeführt hat. Wichtig: Ein Aufhebungsvertrag muss immer schriftlich
vorliegen und man sollte sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen.
Wenn es zum
Angebot eines Aufhebungsvertrages kommt kann es also ratsam sein, vor der
Unterschrift mit Jobcenter oder Arbeitsagentur zu sprechen und sich umfassend über
die Folgen zu informieren. Die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter unterstützen
Sie gerne dabei.
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