Sonn- und Feiertagsarbeit
Muss ich denn
auch am Sonn- oder Feiertag arbeiten? Viele Geflüchtete wollen das von der
Jobbegleiterin wissen, bevor sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Ob das so
ist, hängt ganz vom Beruf ab. In Deutschland gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das
Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich erst einmal verbietet. Doch es gibt
eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die
Gastronomie, um Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr,
Apotheken, Bäckereien, Verkehrsbetriebe, Tierheime, Betreuungseinrichtungen,
Freizeiteinrichtungen und manchmal auch um Produktionsbetriebe. Zudem können
Ausnahmen vom Arbeitsverbot von den Bundesländern erlassen werden.
Niemand muss
aber an allen Sonntagen arbeiten – mindestens 15 pro Jahr müssen in der Regel
frei bleiben. Dafür muss der Arbeitgeber dann einen freien Ersatztag gewähren.
Wer an einem Sonntag arbeitet, soll innerhalb der nächsten zwei Wochen einen
Ruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit muss es innerhalb von acht Wochen einen
Ausgleich geben. Und gibt es dann auch mehr Geld, wenn man an einem Sonntag
arbeitet? Weil das nicht vorgeschrieben ist, gibt es meist keine
Extravergütung. Doch auch hierzu kann es wieder Sonderregelungen geben.
Mit Fragen
zur Sonn- oder Feiertagsarbeit sowie zu allen anderen Fragen rund um den Job
können Sie sich gerne an Ihre Jobbegleiterin oder Ihren Jobbegleiter wenden.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin!
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