Sonn- und Feiertagsarbeit



Muss ich denn auch am Sonn- oder Feiertag arbeiten? Viele Geflüchtete wollen das von der Jobbegleiterin wissen, bevor sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Ob das so ist, hängt ganz vom Beruf ab. In Deutschland gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich erst einmal verbietet. Doch es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Gastronomie, um Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Bäckereien, Verkehrsbetriebe, Tierheime, Betreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und manchmal auch um Produktionsbetriebe. Zudem können Ausnahmen vom Arbeitsverbot von den Bundesländern erlassen werden.

Niemand muss aber an allen Sonntagen arbeiten – mindestens 15 pro Jahr müssen in der Regel frei bleiben. Dafür muss der Arbeitgeber dann einen freien Ersatztag gewähren. Wer an einem Sonntag arbeitet, soll innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Ruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit muss es innerhalb von acht Wochen einen Ausgleich geben. Und gibt es dann auch mehr Geld, wenn man an einem Sonntag arbeitet? Weil das nicht vorgeschrieben ist, gibt es meist keine Extravergütung. Doch auch hierzu kann es wieder Sonderregelungen geben.

Mit Fragen zur Sonn- oder Feiertagsarbeit sowie zu allen anderen Fragen rund um den Job können Sie sich gerne an Ihre Jobbegleiterin oder Ihren Jobbegleiter wenden. Vereinbaren Sie einfach einen Termin!


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