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Posts mit dem Label "Arbeitsvertrag" werden angezeigt.

Mindestlohn

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Das Thema Mindestlohn (= Lohn, den Sie mindestens pro Arbeitsstunde erhalten) ist in diesem Jahr, aufgrund der Erhöhungen, für Arbeitnehmer*nnen besonders interessant. Mit dem 01.Juli 2022 ist der Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto pro Arbeitsstunde angestiegen. Ab dem 01.Oktober 2022 wird es eine weitere Erhöhung geben und der Bruttolohn pro Arbeitsstunde 12,00 Euro betragen. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeits und Soziales finden Sie hierzu mehr Informationen. Gerne können Sie auch die Jobbegleiterinnen der vhs Fichtelgebirge bei Fragen dazu kon taktieren.

Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung

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Wenn Sie wissen, dass Sie bald arbeitslos werden oder bereits arbeitslos sind, so sollten Sie sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos melden. Haben Sie zum Beispiel einen befristeten Arbeitsvertrag und wissen, wie lange dieser noch läuft, ist es wichtig, sich mindestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsvertrags bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitsuchend zu melden. Wenn Sie nach Beendigung des Arbeitsvertrags noch keine neue Arbeit gefunden haben, dann sollten Sie sich arbeitslos melden und bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Weitere Informationen zu dem Thema arbeitslos und Arbeit finden, finden Sie hier .

Befristeter und unbefristeter Arbeitsvertrag

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Was ist ein befristeter, was ein unbefristeter Arbeitsvertrag? Befristete Arbeitsverträge haben eine begrenzte Laufzeit und enden, falls sie nicht verlängert werden, zum vereinbarten Termin (dieser Termin steht im Arbeitsvertrag!). Vergessen Sie nicht, sich mindestens 3 Monate vor Vertragsende bei der Bundesagentur für Arbeit "arbeitsuchend" zu melden. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist hingegen zeitlich nicht eingeschränkt und wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen.

Probezeit

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Sie haben einen neue Arbeit gefunden und sind nun in der sogenannten "Probezeit". In der Probezeit klärt der Chef/ die Chefin, ob Sie in das Unternehmen passen und Sie können auch für sich schauen, ob Sie mit der neuen Arbeit zufrieden sind. Die Länge der Probezeit sollte im Arbeitsvertrag stehen und darf nicht länger als 6 Monate dauern. Zu beachten ist, dass die Kündigungsfrist in der Probezeit für Sie und auch für den Chef/ die Chefin nur zwei Wochen beträgt.

Arbeitsrecht in Deutschland

Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in? Welche Rechte und Pflichten hat Ihr/e Arbeitgeber*in? Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ bietet hilfreiche Informationen zum Thema Arbeitsrecht an. Diese Informationen sind u.a. auch auf Englisch, Arabisch, Tigrinya, Dari, Türkisch, Russisch, Französisch und Spanisch verfügbar.