Zuverdienst und Bürgergeld
Wer
Bürgergeld erhält, darf sich etwas dazuverdienen. Das bringt nicht nur mehr
Einnahmen in die Haushaltskasse – nicht selten bietet ein Mini- oder Nebenjob
die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Gastronomie, Reinigung und Handel sind
Branchen, in denen sich diese Gelegenheiten oft bieten.
Geflüchtete,
die zur Jobbegleiterin kommen, sind sich häufig unsicher, was ihnen bleibt,
wenn sie ihre Bezüge mit einem Zuverdienst aufbessern. Grundsätzlich gilt: Die
ersten verdienten 100,00 Euro bleiben immer anrechnungsfrei. Sie mindern das
Bürgergeld nicht. Danach gibt es verschiedene Staffelungen. Bis zu einem Einkommensbereich
von 100,00 bis 520,00 Euro (das ist die neue Minijob-Grenze) dürfen Empfänger weitere
20 Prozent behalten, ohne dass diese angerechnet werden.
Im Bereich
von 520,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro sind es dann schon 30 Prozent (das sind also
zehn Prozent mehr, als es noch bei ALG II) waren. Bei einer Spanne von mehr als
1.000,00 bis zu 1.200,00 Euro (1.500,00 Euro in Bedarfsgemeinschaften mit einem
Kind) liegt der Freibetrag bei 10 Prozent. Wer nachrechnet, hat mit Arbeit also
immer mehr zur Verfügung, als mit Bürgergeld alleine.
Genaue
Auskünfte unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände können die
Jobcenter erteilen. Fragen rund um Arbeitsaufnahme und Zuverdienst beantworten
Ihnen auch gerne die Jobbegleiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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