Zuverdienst und Bürgergeld

 


Wer Bürgergeld erhält, darf sich etwas dazuverdienen. Das bringt nicht nur mehr Einnahmen in die Haushaltskasse – nicht selten bietet ein Mini- oder Nebenjob die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Gastronomie, Reinigung und Handel sind Branchen, in denen sich diese Gelegenheiten oft bieten.

Geflüchtete, die zur Jobbegleiterin kommen, sind sich häufig unsicher, was ihnen bleibt, wenn sie ihre Bezüge mit einem Zuverdienst aufbessern. Grundsätzlich gilt: Die ersten verdienten 100,00 Euro bleiben immer anrechnungsfrei. Sie mindern das Bürgergeld nicht. Danach gibt es verschiedene Staffelungen. Bis zu einem Einkommensbereich von 100,00 bis 520,00 Euro (das ist die neue Minijob-Grenze) dürfen Empfänger weitere 20 Prozent behalten, ohne dass diese angerechnet werden.

Im Bereich von 520,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro sind es dann schon 30 Prozent (das sind also zehn Prozent mehr, als es noch bei ALG II) waren. Bei einer Spanne von mehr als 1.000,00 bis zu 1.200,00 Euro (1.500,00 Euro in Bedarfsgemeinschaften mit einem Kind) liegt der Freibetrag bei 10 Prozent. Wer nachrechnet, hat mit Arbeit also immer mehr zur Verfügung, als mit Bürgergeld alleine.

Genaue Auskünfte unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände können die Jobcenter erteilen. Fragen rund um Arbeitsaufnahme und Zuverdienst beantworten Ihnen auch gerne die Jobbegleiter. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.

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