Die Jobbegleiterinnen der vhs Fichtelgebirge wünschen einen angenehmen Jahresausklang und eine sehr schöne Winterzeit!
Kommen Sie gestärkt ins neue Jahr!
Was ist eigentlich „Zeitarbeit“? Wenn Sie in „Zeitarbeit“ sind, so haben Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen. Sie arbeiten dann befristet bei einer oder mehreren z.B. Firmen. Oft besteht Zeitarbeit aus einfachen Helfer:innentätigkeiten und Arbeit, die direkt vor Ort angelernt werden kann. Die Arbeitsanforderungen und die Rahmenbedingungen, erleichtern den Einstieg in Zeitarbeit. Zeitarbeit kann eine Möglichkeit darstellen, Arbeitserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Näheres hierzu können Sie auch hier , auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden.
Wer arbeitet, braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht. Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen. In vielen Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen A...
Was ist zu beachten, wenn Sie Geld (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen und z.B. verreisen und Ihren aktuellen Wohnort für eine gewisse Zeit verlassen wollen? Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, vor dem Verlassen Ihres Wohnorts darüber informieren und mitteilen, wie lange Sie nicht da sein werden. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur müssen Ihre Ortsabwesenheit erst genehmigen, bevor Sie verreisen können. Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, werden Sie auch während Ihrer Ortsabwesenheit Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie pro Jahr insgesamt Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit haben. Feiertage und Wochenenden werden dabei mitgezählt. Wenn Sie in einem Jahr länger als 21 Tage ortsabwesend sein möchten oder müssen, so erhalten Sie bei weiterer Ortsabwesenheit kein Geld mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Die Absprache I...
Kommentare
Kommentar veröffentlichen