Die Jobbegleiterinnen der vhs Fichtelgebirge wünschen einen angenehmen Jahresausklang und eine sehr schöne Winterzeit!
Kommen Sie gestärkt ins neue Jahr!
Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten. Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln. Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Fol...
Bei der Initiativbewerbung gibt es eine große Besonderheit: Es gibt kein entsprechendes Stellenangebot. Somit kann man auch nicht konkret auf ein bestimmtes Anforderungsprofil eingehen. Bewerberinnen und Bewerber müssen also selbst aktiv werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich genau überlegt, welche Aufgaben man im Betrieb übernehmen könnte. Dazu muss man seine eigenen Fähigkeiten sehr gut kennen und sich vor allem mit dem Unternehmen beschäftigen. In welchem Bereich könnte man eine wertvolle Unterstützung sein? Nach einer ausführlichen Recherche zum Unternehmen kann man dann ein Profil erstellen und seine zukünftige Mitarbeit anbieten. Was sollte man bei einer Initiativbewerbung beachten? Auch hier gilt, dass es immer gut ist, sein Anschreiben an die richtige Ansprechpartnerin oder an den zuständigen Ansprechpartner zu richten. Zudem muss man ein feines Gespür für die Belange des Unternehmens entwickeln und entsprechend darauf eingehen. In größeren Firmen ist die Wahrsc...
Muss ich denn auch am Sonn- oder Feiertag arbeiten? Viele Geflüchtete wollen das von der Jobbegleiterin wissen, bevor sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Ob das so ist, hängt ganz vom Beruf ab. In Deutschland gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich erst einmal verbietet. Doch es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Gastronomie, um Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Bäckereien, Verkehrsbetriebe, Tierheime, Betreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und manchmal auch um Produktionsbetriebe. Zudem können Ausnahmen vom Arbeitsverbot von den Bundesländern erlassen werden. Niemand muss aber an allen Sonntagen arbeiten – mindestens 15 pro Jahr müssen in der Regel frei bleiben. Dafür muss der Arbeitgeber dann einen freien Ersatztag gewähren. Wer an einem Sonntag arbeitet, soll innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Ruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit muss es innerha...
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