Arbeitspausen
Wer arbeitet,
braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen,
regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht
vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück
arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu
unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht.
Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht
erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen.
In vielen
Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte
Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher
und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen
nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings
können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man
darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen Anspruch auf Unfallschutz.
Wie bei
vielen Gesetzen gibt es jedoch auch bei den Pausenregelungen wieder einige
Ausnahmen. Hier muss dann der Einzelfall betrachtet werden.
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