Arbeitspausen

 


Wer arbeitet, braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht. Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen.

In vielen Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen Anspruch auf Unfallschutz.

Wie bei vielen Gesetzen gibt es jedoch auch bei den Pausenregelungen wieder einige Ausnahmen. Hier muss dann der Einzelfall betrachtet werden.

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