Ortsabwesenheit (OAW)

Was ist zu beachten, wenn Sie Geld (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen und z.B. verreisen und Ihren aktuellen Wohnort für eine gewisse Zeit verlassen wollen? Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, vor dem Verlassen Ihres Wohnorts darüber informieren und mitteilen, wie lange Sie nicht da sein werden. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur müssen Ihre Ortsabwesenheit erst genehmigen, bevor Sie verreisen können. Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, werden Sie auch während Ihrer Ortsabwesenheit Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie pro Jahr insgesamt Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit haben. Feiertage und Wochenenden werden dabei mitgezählt. Wenn Sie in einem Jahr länger als 21 Tage ortsabwesend sein möchten oder müssen, so erhalten Sie bei weiterer Ortsabwesenheit kein Geld mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Die Absprache Ihrer Ortsabwesenheit mit dem Jobcenter oder der Arbeitsangentur ist wichtig, da man Sie so am besten dabei unterstützen kann, eine neue Arbeit zu finden und es letztendlich während Ihrer Arbeitslosigkeit für Sie, wie auch für das Jobcenter und die Arbeitsagentur darum geht, eine passende Arbeit für Sie zu finden. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier.

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