Was will ich verdienen?



Oft findet sich dieser Satz in einer Stellenanzeige: „Bitte nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung“. Nicht nur für Geflüchtete ist das eine schwierige Frage. Soll man sie überhaupt schon im Anschreiben beantworten? Und wie kommt man zu einem Ergebnis? Grundsätzlich wird von Personalfachleuten dazu geraten, sich schon im Zuge der Bewerbung dazu Gedanken zu machen und spätestens im Vorstellungsgespräch eine Antwort parat zu haben.

Relativ einfach ist es, wenn man über keinerlei Ausbildung und relevante Berufserfahrung verfügt. Denn dann steigt man in der Regel als HelferIn  – meist zum aktuellen Mindestlohn – ein. Das heißt aber nicht, dass dieser im Lauf der Zeit nicht gesteigert werden kann. Manchmal lässt sich auch nach bestandener Probezeit über eine kleine Gehaltsanpassung reden.

Gehört der Arbeitgeber einer Tarifpartei an oder hat er einen eigenen Haustarif, bieten die Tabellen dazu entsprechende Anhaltspunkte. Hier spielen z.B. Art der Ausbildung und entsprechende Berufserfahrung eine Rolle. 

Ist im Stellenangebot keine Vergütung genannt, erscheint das Gehalt zunächst verhandelbar. Hier ist eine Recherche im Internet hilfreich. Was verdienen vergleichbare Berufsgruppen? Dabei sollte man beachten, dass die Bezahlung oft auch von der Größe des Unternehmens und dem Standort abhängt. In großen Städten wird oft mehr bezahlt, als in ländlichen Regionen. Auch Freunde und Bekannte in ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen kann man um Rat fragen. Dies hilft dabei, keine zu hohen oder zu niedrigen Erwartungen zu formulieren. Wer viel zu viel verlangt, wird oft aussortiert; verlangt man zu wenig, verkauft man sich „unter Wert“.

Äußert sich der potenzielle Arbeitgeber zunächst nicht zum Gehalt, sollte man im Vorstellungsgespräch auf keinen Fall zu früh danach fragen - auch wenn eine angemessene Bezahlung ein wichtiger Faktor für ein zufriedenes Berufsleben ist.

Wie man zu einer realistischen Selbsteinschätzung kommt und die Gehaltsfrage im Vorstellungsgespräch möglichst gut verhandelt, erfahren Sie bei Ihrer  Jobbegleiterin. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.    

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