Was will ich verdienen?
Oft findet
sich dieser Satz in einer Stellenanzeige: „Bitte nennen Sie Ihre
Gehaltsvorstellung“. Nicht nur für Geflüchtete ist das eine schwierige Frage.
Soll man sie überhaupt schon im Anschreiben beantworten? Und wie kommt man zu
einem Ergebnis? Grundsätzlich wird von Personalfachleuten dazu geraten, sich
schon im Zuge der Bewerbung dazu Gedanken zu machen und spätestens im
Vorstellungsgespräch eine Antwort parat zu haben.
Relativ
einfach ist es, wenn man über keinerlei Ausbildung und relevante
Berufserfahrung verfügt. Denn dann steigt man in der Regel als HelferIn – meist zum aktuellen Mindestlohn – ein. Das
heißt aber nicht, dass dieser im Lauf der Zeit nicht gesteigert werden kann.
Manchmal lässt sich auch nach bestandener Probezeit über eine kleine
Gehaltsanpassung reden.
Gehört der
Arbeitgeber einer Tarifpartei an oder hat er einen eigenen Haustarif, bieten
die Tabellen dazu entsprechende Anhaltspunkte. Hier spielen z.B. Art der Ausbildung
und entsprechende Berufserfahrung eine Rolle.
Ist im
Stellenangebot keine Vergütung genannt, erscheint das Gehalt zunächst
verhandelbar. Hier ist eine Recherche im Internet hilfreich. Was verdienen
vergleichbare Berufsgruppen? Dabei sollte man beachten, dass die Bezahlung oft
auch von der Größe des Unternehmens und dem Standort abhängt. In großen Städten
wird oft mehr bezahlt, als in ländlichen Regionen. Auch Freunde und Bekannte in
ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen kann man um Rat fragen. Dies hilft dabei,
keine zu hohen oder zu niedrigen Erwartungen zu formulieren. Wer viel zu viel
verlangt, wird oft aussortiert; verlangt man zu wenig, verkauft man sich „unter
Wert“.
Äußert sich
der potenzielle Arbeitgeber zunächst nicht zum Gehalt, sollte man im Vorstellungsgespräch
auf keinen Fall zu früh danach fragen - auch wenn eine angemessene Bezahlung
ein wichtiger Faktor für ein zufriedenes Berufsleben ist.
Wie man zu einer realistischen Selbsteinschätzung kommt und die Gehaltsfrage im Vorstellungsgespräch möglichst gut verhandelt, erfahren Sie bei Ihrer Jobbegleiterin. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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