Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

Seit dem 31.12.2022 gilt das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für Menschen, die seit dem 31.10.2017 oder länger (mindestens jedoch seit 5 Jahren) ohne längere Unterbrechung, geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland leben. Voraussetzung, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten ist unter anderem, nicht straffällig gewesen zu sein und sich zur deutschen Verfassung zu bekennen. Jugendliche bis 27 Jahre, können bereits nach drei Jahren Aufenthalt das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man durch das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Diese 18 Monate soll Menschen die Chance und Zeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Das heißt, dass diese Zeit besonders dafür genutzt werden soll, sich gute Deutschsprachkenntnisse anzueignen, Arbeit zu finden und sich um den Erhalt eines Identitätsnachweises zu kümmern. Die Antragstellung für das Chancen-Aufenthaltsrecht läuft über die zuständige Ausländerbehörde. Hier finden Sie noch mehr Informationen zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Gerne können Sie sich bei Fragen hierzu auch an uns wenden.

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