Arbeiten mit Behinderung
Manche Menschen leben schon von Geburt an mit einer Behinderung, bei anderen kommt sie schleichend oder völlig überraschend. Je nach Schwere und Art der Einschränkung – ob geistig, psychisch oder körperlich – brauchen die Betroffenen spezielle Unterstützungsangebote. Viele von ihnen wollen und können am Arbeitsleben teilhaben und entsprechend ihrer Möglichkeiten berufstätig sein.
In der freien
Wirtschaft sollen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Bewerberinnen und
Bewerbern zur Verfügung stehen, die von einer Behinderung betroffen sind. Aus
verschiedenen Gründen zahlen aber viele Unternehmen lieber eine
„Ausgleichsabgabe“ und umgehen so diese Vorgabe. Sei es, weil für die
Betroffenen ein besonderer Kündigungsschutz besteht oder auch Umbauten, spezielle
Einrichtungen und Geräte erforderlich sind. Arbeitssuchende mit
gesundheitlichen Einschränkungen haben es deshalb oft besonders schwer, eine
geeignete Stelle zu finden.
Obwohl für behinderte
Geflüchtete in der EU ein besonderer Schutzstatus gilt, heißt das nicht, dass
sie mit weniger Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche konfrontiert sind, als
einheimische Menschen mit einer Behinderung. Ganz im Gegenteil: Die Sprachbarriere
und Unkenntnis der Hilfsangebote und Behördenstrukturen kommen hinzu.
Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung, welche Hilfen und Unterstützungsleistungen bei der beruflichen Eingliederung in Anspruch genommen werden können. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website dazu hier eine ganze Reihe von Informationen zusammengestellt und berät auch persönlich. Ebenso können verschiedene Beratungsstellen, die Integrationsämter und Inklusionsbeauftragte der Kreise und Kommunen weiterhelfen. Ihre Jobbegleiterin unterstützt Sie gerne dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden, passende Stellen zu suchen und entsprechende Bewerbungsunterlagen zu erstellen.
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