Arbeiten mit Behinderung



Manche Menschen leben schon von Geburt an mit einer Behinderung, bei anderen kommt sie schleichend oder völlig überraschend. Je nach Schwere und Art der Einschränkung – ob geistig, psychisch oder körperlich – brauchen die Betroffenen spezielle Unterstützungsangebote. Viele von ihnen wollen und können am Arbeitsleben teilhaben und entsprechend ihrer Möglichkeiten berufstätig sein.

In der freien Wirtschaft sollen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung stehen, die von einer Behinderung betroffen sind. Aus verschiedenen Gründen zahlen aber viele Unternehmen lieber eine „Ausgleichsabgabe“ und umgehen so diese Vorgabe. Sei es, weil für die Betroffenen ein besonderer Kündigungsschutz besteht oder auch Umbauten, spezielle Einrichtungen und Geräte erforderlich sind. Arbeitssuchende mit gesundheitlichen Einschränkungen haben es deshalb oft besonders schwer, eine geeignete Stelle zu finden.

Obwohl für behinderte Geflüchtete in der EU ein besonderer Schutzstatus gilt, heißt das nicht, dass sie mit weniger Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche konfrontiert sind, als einheimische Menschen mit einer Behinderung. Ganz im Gegenteil: Die Sprachbarriere und Unkenntnis der Hilfsangebote und Behördenstrukturen kommen hinzu.

Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung, welche Hilfen und Unterstützungsleistungen bei der beruflichen Eingliederung in Anspruch genommen werden können. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Website dazu hier eine ganze Reihe von Informationen zusammengestellt und berät auch persönlich. Ebenso können verschiedene Beratungsstellen, die Integrationsämter und Inklusionsbeauftragte der Kreise und Kommunen weiterhelfen. Ihre Jobbegleiterin unterstützt Sie gerne dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden, passende Stellen zu suchen und entsprechende Bewerbungsunterlagen zu erstellen. 

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