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Initiativbewerbung

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  Bei der Initiativbewerbung gibt es eine große Besonderheit: Es gibt kein entsprechendes Stellenangebot. Somit kann man auch nicht konkret auf ein bestimmtes Anforderungsprofil eingehen. Bewerberinnen und Bewerber müssen also selbst aktiv werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich genau überlegt, welche Aufgaben man im Betrieb übernehmen könnte. Dazu muss man seine eigenen Fähigkeiten sehr gut kennen und sich vor allem mit dem Unternehmen beschäftigen. In welchem Bereich könnte man eine wertvolle Unterstützung sein? Nach einer ausführlichen Recherche zum Unternehmen kann man dann ein Profil erstellen und seine zukünftige Mitarbeit anbieten. Was sollte man bei einer Initiativbewerbung beachten? Auch hier gilt, dass es immer gut ist, sein Anschreiben an die richtige Ansprechpartnerin oder an den zuständigen Ansprechpartner zu richten. Zudem muss man ein feines Gespür für die Belange des Unternehmens entwickeln und entsprechend darauf eingehen. In größeren Firmen ist die Wahrsc...

Zuverdienst und Bürgergeld

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  Wer Bürgergeld erhält, darf sich etwas dazuverdienen. Das bringt nicht nur mehr Einnahmen in die Haushaltskasse – nicht selten bietet ein Mini- oder Nebenjob die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Gastronomie, Reinigung und Handel sind Branchen, in denen sich diese Gelegenheiten oft bieten. Geflüchtete, die zur Jobbegleiterin kommen, sind sich häufig unsicher, was ihnen bleibt, wenn sie ihre Bezüge mit einem Zuverdienst aufbessern. Grundsätzlich gilt: Die ersten verdienten 100,00 Euro bleiben immer anrechnungsfrei. Sie mindern das Bürgergeld nicht. Danach gibt es verschiedene Staffelungen. Bis zu einem Einkommensbereich von 100,00 bis 520,00 Euro (das ist die neue Minijob-Grenze) dürfen Empfänger weitere 20 Prozent behalten, ohne dass diese angerechnet werden. Im Bereich von 520,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro sind es dann schon 30 Prozent (das sind also zehn Prozent mehr, als es noch bei ALG II) waren. Bei einer Spanne von mehr als 1.000,00 bis zu 1.200,00 Euro (1.500,00 Euro in ...

Arbeitspausen

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  Wer arbeitet, braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht. Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen. In vielen Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen A...

Sonn- und Feiertagsarbeit

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Muss ich denn auch am Sonn- oder Feiertag arbeiten? Viele Geflüchtete wollen das von der Jobbegleiterin wissen, bevor sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Ob das so ist, hängt ganz vom Beruf ab. In Deutschland gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich erst einmal verbietet. Doch es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Gastronomie, um Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Bäckereien, Verkehrsbetriebe, Tierheime, Betreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und manchmal auch um Produktionsbetriebe. Zudem können Ausnahmen vom Arbeitsverbot von den Bundesländern erlassen werden. Niemand muss aber an allen Sonntagen arbeiten – mindestens 15 pro Jahr müssen in der Regel frei bleiben. Dafür muss der Arbeitgeber dann einen freien Ersatztag gewähren. Wer an einem Sonntag arbeitet, soll innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Ruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit muss es innerha...

Neuer Job – neue Fragen

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Manchmal geht es sehr schnell, manchmal dauert es etwas länger: Endlich ist er da, der neue Job. Die meisten der TeilnehmerInnen in unserem Projekt sind überglücklich, eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Meist ist dies verbunden mit Unabhängigkeit vom Jobcenter, einer Zukunftsperspektive, einem geregelten Tagesablauf, besserer Integration, Stolz und mehr Selbstwertgefühl. Die Zusammenarbeit und die Mühe haben sich gelohnt. Doch mit der Arbeitsaufnahme taucht oft auch eine ganze Reihe von Fragen auf. Jetzt geht es nicht mehr um Stellensuche, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, sondern um Lohnabrechnung, Überstunden oder auch Missverständnisse und Konflikte am Arbeitsplatz. Hier ist es gut zu wissen, dass die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn weiterhin für Sie da sind. So können sich unsere TeilnehmerInnen noch rund sechs Monate nach dem Berufsstart an uns wenden, wenn es Fragen und Probleme rund um das Thema Job gibt. Und sollte es mit der neuen ...

Neu in 2023: Es gibt jetzt Bürgergeld

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  Der neue Name für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist schon lange im Gespräch. Seit Jahresbeginn ist es nun soweit: Berechtigte haben ab sofort mehr Geld auf dem Konto: Um die 50,00 Euro beträgt die Erhöhung der Regelsätze im Schnitt für Erwachsene. Damit soll hilfebedürftigen Personen etwas mehr finanzielle Sicherheit gegeben werden. Im Zusammenhang mit der jetzt umgesetzten Reform ist bei den Leistungsbeziehenden eine Reihe von Fragen aufgetaucht. Dies ist z.B. der Fall, weil noch nicht alle Schreiben und Formulare der Jobcenter entsprechend angepasst sind. Oft werden noch die alten Begriffe verwendet. Auch bei der Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung gibt es immer wieder Unklarheiten. Verschiedene Neuerungen, die u.a. in Zusammenhang mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung stehen, müssen erst noch kommuniziert werden. Manche davon werden erst Mitte des Jahres wirksam. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar kann die finanzielle Unterstützung wieder in Teilen ge...

Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

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Seit dem 31.12.2022 gilt das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für Menschen, die seit dem 31.10.2017 oder länger (mindestens jedoch seit 5 Jahren) ohne längere Unterbrechung, geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland leben. Voraussetzung, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten ist unter anderem, nicht straffällig gewesen zu sein und sich zur deutschen Verfassung zu bekennen. Jugendliche bis 27 Jahre, können bereits nach drei Jahren Aufenthalt das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man durch das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Diese 18 Monate soll Menschen die Chance und Zeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Das heißt, dass diese Zeit besonders dafür genutzt werden soll, sich gute Deutschsprachkenntnisse anzueignen, Arbeit zu finden und sich um den Erhalt eines Identitätsnachweises zu kümmern. Die A...