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Motivationsschreiben, Bewerbungsanschreiben oder beides?

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  Motivationsschreiben werden im Bewerbungsprozess oft verlangt, wenn es zum Beispiel um einen Studienplatz, die Stelle in einem Forschungs- oder Förderprojekt, um eine universitäre Weiterbildung oder um ein Stipendium geht. Dort ersetzt es dann in der Regel das Bewerbungsanschreiben. Bei Ausschreibungen für normale Arbeitsstellen, Ausbildungsplätze oder Praktika genügt meist das übliche Bewerbungsanschreiben; ein zusätzliches Motivationsschreiben kann aber freiwillig beigefügt werden und verleiht der Bewerbung mehr Beachtung und Tiefe. Ist lediglich ein Motivationsschreiben gefragt, bildet es die erste Seite der Bewerbung. Wird es ergänzend hinzugefügt, steht es an dritter Stelle - hinter dem Lebenslauf. Doch wie unterscheiden sich Motivations- und Bewerbungsanschreiben? Grundsätzlich ist das Motivationsschreiben sehr viel persönlicher gehalten. Nicht so sehr die Qualifikationen, sondern der innere Antrieb und die eigenen Beweggründe stehen im Vordergrund und werden ausführlich ...

Wartezeiten sinnvoll überbrücken

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  Leider müssen Geflüchtete oft länger auf einen Sprachkurs warten oder es entstehen große Pausen zwischen zwei Kursen. In diesen Zeiten fehlt Struktur, manche klagen über Langeweile, bereits erworbene Sprachkenntnisse gehen teilweise wieder verloren. Dabei gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Wartezeiten sinnvoll zu überbrücken. Weil ausreichende Sprachkenntnisse für eine gelungene Integration mit an erster Stelle stehen, kann man eine Vielzahl von Angeboten nutzen, seine Kommunikationsfähigkeit auch außerhalb der offiziellen Sprachkurse zu verbessern. Hier bietet sich zum Beispiel das vhs-Lernportal an. In den sozialen Netzwerken finden sich unzählige kostenlose Kurse, zudem gibt es entsprechende Lern-Apps. Auch Filme und Radiosendungen können dazu beitragen, das Hörverständnis zu verbessern. Gemeinsame Freizeitaktivitäten mit Muttersprachlern, zum Beispiel in Sportvereinen oder in einem Ehrenamt, helfen ebenfalls beim Erlernen der neuen Sprache. Falls schon ausreichende...

Alleinerziehend - welcher Job passt?

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Alleinerziehende Mütter und Väter mit Migrationshintergrund haben es bei der Jobsuche oft besonders schwer. Neben häufigen Sprachschwierigkeiten und Unkenntnis des deutschen Arbeitsmarktes sind auch Alltagsorganisation und Flexibilität eine große Herausforderung. Arbeit, Haushalt und Kinderbetreuung müssen unter einen Hut gebracht werden. Das ist nicht immer einfach und mit vielen Stellenangeboten nicht vereinbar. Ob bei Bürgergeldbezug Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet werden muss, bestimmen verschiedene Regularien. Mitentscheidend ist das Alter der Kinder, und ob deren Betreuung gesichert ist. Dabei helfen zum Beispiel das Jobcenter oder das Jugendamt. Häufig stellen sich alleinerziehende Migrantinnen und Migranten eine Arbeit im Lebensmittelhandel, in der Produktion, der Pflege oder in der Gastronomie vor. Doch dort beginnen die Arbeitszeiten oft noch vor Kindergarten- oder Schulanfang, dauern bis spätabends oder umfassen das Wochenende. Auch wenn viele Unternehmen mittlerweile ...

Aufhebungsvertrag

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  Ein Aufhebungsvertrag ist eine besondere Form der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses. Denn damit beenden beide Vertragsparteien freiwillig und ohne zwingende Beachtung von Kündigungsfristen die Zusammenarbeit. Auch in der Sprechstunde der Jobbegleiterin waren Aufhebungsverträge schon ein Thema. Besonders Migrantinnen und Migranten tun sich verständlicherweise schwer damit, ein solches Schreiben genau zu verstehen. Gerade deshalb ist es wichtig, einen Aufhebungsvertrag nicht spontan zu unterschreiben, sondern um Bedenkzeit zu bitten. Grundsätzlich gibt es nicht nur negative Seiten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf diese Weise endet. So kann man zum Beispiel früher einen neuen Job antreten, ohne die reguläre Kündigungsfrist abzuwarten. Oder man kann eine Arbeitgeberkündigung vermeiden, die vielleicht nachteilig ist. In manchen Fällen lässt sich auch eine finanzielle Abfindung aushandeln. Bevor man aber einen solchen Vertrag unterschreibt, muss man wissen, dass dies negative Fol...

Initiativbewerbung

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  Bei der Initiativbewerbung gibt es eine große Besonderheit: Es gibt kein entsprechendes Stellenangebot. Somit kann man auch nicht konkret auf ein bestimmtes Anforderungsprofil eingehen. Bewerberinnen und Bewerber müssen also selbst aktiv werden. Voraussetzung dafür ist, dass man sich genau überlegt, welche Aufgaben man im Betrieb übernehmen könnte. Dazu muss man seine eigenen Fähigkeiten sehr gut kennen und sich vor allem mit dem Unternehmen beschäftigen. In welchem Bereich könnte man eine wertvolle Unterstützung sein? Nach einer ausführlichen Recherche zum Unternehmen kann man dann ein Profil erstellen und seine zukünftige Mitarbeit anbieten. Was sollte man bei einer Initiativbewerbung beachten? Auch hier gilt, dass es immer gut ist, sein Anschreiben an die richtige Ansprechpartnerin oder an den zuständigen Ansprechpartner zu richten. Zudem muss man ein feines Gespür für die Belange des Unternehmens entwickeln und entsprechend darauf eingehen. In größeren Firmen ist die Wahrsc...

Zuverdienst und Bürgergeld

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  Wer Bürgergeld erhält, darf sich etwas dazuverdienen. Das bringt nicht nur mehr Einnahmen in die Haushaltskasse – nicht selten bietet ein Mini- oder Nebenjob die Chance, beruflich Fuß zu fassen. Gastronomie, Reinigung und Handel sind Branchen, in denen sich diese Gelegenheiten oft bieten. Geflüchtete, die zur Jobbegleiterin kommen, sind sich häufig unsicher, was ihnen bleibt, wenn sie ihre Bezüge mit einem Zuverdienst aufbessern. Grundsätzlich gilt: Die ersten verdienten 100,00 Euro bleiben immer anrechnungsfrei. Sie mindern das Bürgergeld nicht. Danach gibt es verschiedene Staffelungen. Bis zu einem Einkommensbereich von 100,00 bis 520,00 Euro (das ist die neue Minijob-Grenze) dürfen Empfänger weitere 20 Prozent behalten, ohne dass diese angerechnet werden. Im Bereich von 520,00 Euro bis zu 1.000,00 Euro sind es dann schon 30 Prozent (das sind also zehn Prozent mehr, als es noch bei ALG II) waren. Bei einer Spanne von mehr als 1.000,00 bis zu 1.200,00 Euro (1.500,00 Euro in ...

Arbeitspausen

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  Wer arbeitet, braucht auch mal eine Pause. Wie die genauen Vorschriften dazu ausschauen, regelt in Deutschland das Arbeitszeitgesetz. Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben eine Pause einzulegen, wenn man bis zu sechs Stunden am Stück arbeitet. Spätestens danach heißt es jedoch, seine Tätigkeit für 30 Minuten zu unterbrechen. Bei mehr als neun Stunden Arbeit sind sogar 45 Minuten Pflicht. Dabei müssen die einzelnen Einheiten mindestens 15 Minuten betragen. Was nicht erlaubt ist: Die Pause einfach wegzulassen und dafür früher zu gehen. In vielen Unternehmen gibt es, etwa durch Betriebsvereinbarungen, festgelegte Pausenzeiten. Doch werden diese auch bezahlt? Geflüchtete sind da oft unsicher und fragen die Jobbegleiterin. Die Antwort heißt dann: Weil in den Ruhepausen nicht gearbeitet wird, hat man auch keinen Anspruch auf Vergütung. Allerdings können Arbeitgeber nicht vorschreiben, wo und wie man die Pause verbringt. Man darf das Firmengelände verlassen, hat dann aber keinen A...

Sonn- und Feiertagsarbeit

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Muss ich denn auch am Sonn- oder Feiertag arbeiten? Viele Geflüchtete wollen das von der Jobbegleiterin wissen, bevor sie sich auf eine neue Stelle bewerben. Ob das so ist, hängt ganz vom Beruf ab. In Deutschland gibt es ein Arbeitszeitgesetz, das Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich erst einmal verbietet. Doch es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Gastronomie, um Pflegedienste, Pflegeheime, Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Apotheken, Bäckereien, Verkehrsbetriebe, Tierheime, Betreuungseinrichtungen, Freizeiteinrichtungen und manchmal auch um Produktionsbetriebe. Zudem können Ausnahmen vom Arbeitsverbot von den Bundesländern erlassen werden. Niemand muss aber an allen Sonntagen arbeiten – mindestens 15 pro Jahr müssen in der Regel frei bleiben. Dafür muss der Arbeitgeber dann einen freien Ersatztag gewähren. Wer an einem Sonntag arbeitet, soll innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Ruhetag erhalten. Bei Feiertagsarbeit muss es innerha...

Neuer Job – neue Fragen

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Manchmal geht es sehr schnell, manchmal dauert es etwas länger: Endlich ist er da, der neue Job. Die meisten der TeilnehmerInnen in unserem Projekt sind überglücklich, eine Arbeitsstelle gefunden zu haben. Meist ist dies verbunden mit Unabhängigkeit vom Jobcenter, einer Zukunftsperspektive, einem geregelten Tagesablauf, besserer Integration, Stolz und mehr Selbstwertgefühl. Die Zusammenarbeit und die Mühe haben sich gelohnt. Doch mit der Arbeitsaufnahme taucht oft auch eine ganze Reihe von Fragen auf. Jetzt geht es nicht mehr um Stellensuche, Lebenslauf und Bewerbungsschreiben, sondern um Lohnabrechnung, Überstunden oder auch Missverständnisse und Konflikte am Arbeitsplatz. Hier ist es gut zu wissen, dass die Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn weiterhin für Sie da sind. So können sich unsere TeilnehmerInnen noch rund sechs Monate nach dem Berufsstart an uns wenden, wenn es Fragen und Probleme rund um das Thema Job gibt. Und sollte es mit der neuen ...

Neu in 2023: Es gibt jetzt Bürgergeld

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  Der neue Name für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld ist schon lange im Gespräch. Seit Jahresbeginn ist es nun soweit: Berechtigte haben ab sofort mehr Geld auf dem Konto: Um die 50,00 Euro beträgt die Erhöhung der Regelsätze im Schnitt für Erwachsene. Damit soll hilfebedürftigen Personen etwas mehr finanzielle Sicherheit gegeben werden. Im Zusammenhang mit der jetzt umgesetzten Reform ist bei den Leistungsbeziehenden eine Reihe von Fragen aufgetaucht. Dies ist z.B. der Fall, weil noch nicht alle Schreiben und Formulare der Jobcenter entsprechend angepasst sind. Oft werden noch die alten Begriffe verwendet. Auch bei der Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung gibt es immer wieder Unklarheiten. Verschiedene Neuerungen, die u.a. in Zusammenhang mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung stehen, müssen erst noch kommuniziert werden. Manche davon werden erst Mitte des Jahres wirksam. Wichtig zu wissen: Seit dem 1. Januar kann die finanzielle Unterstützung wieder in Teilen ge...

Was ist das Chancen-Aufenthaltsrecht?

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Seit dem 31.12.2022 gilt das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht. Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für Menschen, die seit dem 31.10.2017 oder länger (mindestens jedoch seit 5 Jahren) ohne längere Unterbrechung, geduldet, gestattet oder erlaubt in Deutschland leben. Voraussetzung, um das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erhalten ist unter anderem, nicht straffällig gewesen zu sein und sich zur deutschen Verfassung zu bekennen. Jugendliche bis 27 Jahre, können bereits nach drei Jahren Aufenthalt das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält man durch das Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis für 18 Monate. Diese 18 Monate soll Menschen die Chance und Zeit geben, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Das heißt, dass diese Zeit besonders dafür genutzt werden soll, sich gute Deutschsprachkenntnisse anzueignen, Arbeit zu finden und sich um den Erhalt eines Identitätsnachweises zu kümmern. Die A...

Kleine Pause und ein paar Worte zum Jahreswechsel

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  Auch Jobbegleiterinnen brauchen mal Urlaub – deshalb verabschieden wir uns für ein paar Tage und sind dann ab Montag, den 09. Januar (Marktredwitz/Wunsiedel 10. Januar), wieder an unseren Standorten erreichbar. Für unsere TeilnehmerInnen und uns war es ein bewegendes Jahr: Wir konnten uns gemeinsam über viele Fortschritte und Erfolge freuen, haben auch den einen oder anderen kleinen Rückschlag verkraftet, aber vor allem beschlossen, gemeinsam positiv in die Zukunft zu blicken. Mit allen Beteiligten, besonders auch mit unseren Netzwerkpartnern, war es eine vertrauensvolle, gewinnbringende Zusammenarbeit, die wir auch in 2023 konstruktiv fortsetzen wollen. Für unsere TeilnehmerInnen hat das kommende Jahr wieder einige Neuerungen parat. Als Beispiele seien nur das neue Chancenaufenthaltsrecht, die Einführung des Bürgergeldes, erleichterter Zugang zu Integrationskursen oder Neuregelungen zu Wohngeld und Urlaub genannt. Wie gewohnt, werden wir an dieser Stelle wieder nützliche Infor...

Wintergrüße

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Wir danken für die sehr gute Zusammenarbeit in diesem Jahr und wünschen eine friedliche und erholsame Winterzeit!

Was will ich verdienen?

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Oft findet sich dieser Satz in einer Stellenanzeige: „Bitte nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung“. Nicht nur für Geflüchtete ist das eine schwierige Frage. Soll man sie überhaupt schon im Anschreiben beantworten? Und wie kommt man zu einem Ergebnis? Grundsätzlich wird von Personalfachleuten dazu geraten, sich schon im Zuge der Bewerbung dazu Gedanken zu machen und spätestens im Vorstellungsgespräch eine Antwort parat zu haben. Relativ einfach ist es, wenn man über keinerlei Ausbildung und relevante Berufserfahrung verfügt. Denn dann steigt man in der Regel als HelferIn  – meist zum aktuellen Mindestlohn – ein. Das heißt aber nicht, dass dieser im Lauf der Zeit nicht gesteigert werden kann. Manchmal lässt sich auch nach bestandener Probezeit über eine kleine Gehaltsanpassung reden. Gehört der Arbeitgeber einer Tarifpartei an oder hat er einen eigenen Haustarif, bieten die Tabellen dazu entsprechende Anhaltspunkte. Hier spielen z.B. Art der Ausbildung und entsprechende Berufserfahr...

Ortsabwesenheit (OAW)

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Was ist zu beachten, wenn Sie Geld (Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II) vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen und z.B. verreisen und Ihren aktuellen Wohnort für eine gewisse Zeit verlassen wollen? Zunächst ist es wichtig, dass Sie das Jobcenter oder die Arbeitsagentur, vor dem Verlassen Ihres Wohnorts darüber informieren und mitteilen, wie lange Sie nicht da sein werden. Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur müssen Ihre Ortsabwesenheit erst genehmigen, bevor Sie verreisen können. Wenn Sie die Genehmigung erhalten haben, werden Sie auch während Ihrer Ortsabwesenheit Geld vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur bekommen. Beachten sollten Sie hierbei, dass Sie pro Jahr insgesamt Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit haben. Feiertage und Wochenenden werden dabei mitgezählt. Wenn Sie in einem Jahr länger als 21 Tage ortsabwesend sein möchten oder müssen, so erhalten Sie bei weiterer Ortsabwesenheit kein Geld mehr vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur. Die Absprache I...

Ausbildung Kfz-Mechatroniker*in

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  Junge Menschen sind begeistert von Autos und Motorrädern. Unabhängig von dem Land aus dem die jungen Menschen kommen, das Tunen, Reparieren - kurz das Basteln an Autos ist für viele mehr als ein Hobby. In Deutschland gibt es den Beruf Kfz-Mechatroniker*in. Hier lernen junge Menschen in einer Ausbildung viel Interessantes und Wissenswertes rund um das Auto oder das Motorrad. Diese Ausbildung dauert 3,5 Jahre und endet mit einer Gesellenprüfung. Sie wollen mehr über diese Ausbildung erfahren. Auf unserem Padlet finden Sie erste Informationen.  Klicken Sie einfach hier .  Sie möchten mehr zu dieser Ausbildung wissen! Sprechen Sie mit Ihrer Jobbegleiterin. Überlegen Sie gemeinsam, ob diese Ausbildung zu Ihnen passt.

Jobbörsen: Die Unterschiede sind groß

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  Wer im Internet nach „Jobbörsen“ sucht, erhält unzählige Ergebnisse. An erster Stelle steht meist das Portal der Bundesagentur für Arbeit . Dabei handelt es sich um eine der größten Jobbörsen mit einer riesigen Auswahl an offenen Stellen. Sie zählt zu den „Generalisten“. Das heißt, hier findet man ein breites Angebot aus allen Berufssparten und Beschäftigungsarten. Daneben gibt es spezialisierte Jobbörsen, die sich nur auf bestimmte Tätigkeitsfelder oder Interessentengruppen konzentrieren. Einige sind international ausgerichtet, andere bedienen nur eine bestimmte Region. Sogenannte Metasuchmaschinen wiederum liefern keine eigenen Stellenangebote, sondern suchen andere Portale nach bestimmten Kriterien ab.   Doch die reine Jobsuche – mit verschiedenen Filterfunktionen – ist längst nicht mehr alles, was Online-Stellenbörsen heute können. Viele liefern interessante Informationen rund um den Bewerbungsprozess oder bieten Vorlagen für Lebensläufe und Anschreiben zum Download. M...

Zeitarbeit

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Was ist eigentlich „Zeitarbeit“? Wenn Sie in „Zeitarbeit“ sind, so haben Sie einen Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma geschlossen. Sie arbeiten dann befristet bei einer oder mehreren z.B. Firmen. Oft besteht Zeitarbeit aus einfachen Helfer:innentätigkeiten und Arbeit, die direkt vor Ort angelernt werden kann. Die Arbeitsanforderungen und die Rahmenbedingungen, erleichtern den Einstieg in Zeitarbeit. Zeitarbeit kann eine Möglichkeit darstellen, Arbeitserfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Näheres hierzu können Sie auch hier , auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit finden.

Wenn die Arbeit nur noch stresst

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                                                  Ursachen für Stress auf der Arbeit gibt es viele. Manche sind nur vorübergehend, andere belasten dauerhaft. Nicht wenige Menschen überlegen deshalb, ihre Arbeitsstelle zu wechseln. Bevor man aber wirklich kündigt, sollte man überlegen, ob sich an den Arbeitsbedingungen etwas ändern lässt. Betroffene nennen häufig folgende Gründe für eine hohe Beeinträchtigung: Extremer Arbeits- und Zeitdruck durch Personalmangel, fehlende Information und unklare Anweisungen, unfaire Kritik und respektlose Behandlung durch Vorgesetzte, schlechte Bedingungen wie Lärm, Kälte oder körperliche Dauerbelastung, ständige Konflikte und Mobbing. Aber auch Arbeitsplatzunsicherheit, z.B. durch Befristungen, kann zu Stress führen. Für Menschen mit Migrationshintergrund kommt ein weiterer Faktor hinzu: Manche bericht...

Kurzbewerbung

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Eine so genannte Kurzbewerbung eignet sich besonders, wenn Sie sich für ein Praktikum oder einen Minijob bewerben möchten. Im Gegensatz zu einer Bewerbung für eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle, brauchen Sie bei einer Kurzbewerbung keine Zeugnisse oder andere Zertifikate, sondern nur ein Bewerbungsanschreiben (auf einer A4 Seite) und Ihren Lebenslauf (auf einer A4 Seite) mitzuschicken Das Ziel einer Kurzbewerbung ist, Ihre wichtigsten Fähigkeiten und Qualifikationen schnell sichtbar zu machen und das Interesse zu wecken, Sie zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.